Heilpraktiker- Leistungen können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine Zusatzversicherung besteht.

Wenn Sie einen Vertrag mit einer privaten Krankenkasse abgeschlossen haben oder Sie zusätzlich zur Krankenversicherung eine entsprechende Zusatzversicherung haben, so erkundigen Sie sich bitte eigenständig bei Ihrer Kasse, in welchem Rahmen eine Kostenübernahme möglich ist.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie und als Integrative Kinder- und Jugendtherapeutin kann ich ganzheitlich und für jeden Patienten individuell abgestimmt, ein effektives Behandlungskonzept anbieten; ohne lange Wartezeiten und Antragstellungen bei den Krankenkassen.

Sie alleine entscheiden über die Dauer und den Umfang der Therapie.

 

Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen der Schweigepflicht und haben keine Auskunftspflicht gegenüber den Krankenkassen oder Ihrem Arbeitgeber.

Ihre Daten und alles, was Ihren Besuch in meiner Praxis betrifft, bleiben streng vertraulich

Heilpraktiker-Leistungen sind steuerlich absetzbar. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

Sie alleine entscheiden über die Dauer und den Umfang der Therapie.
Honorar Blickpunkt, Heike Bühler
Honorar / Behandlung
Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Bezahlung der Behandlung ausschließlich über die Eltern.
Sofern nichts anderes besprochen wurde, erhalten Sie von mir eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung.

Wenn Sie den bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie möglichst bald Bescheid zu geben. Eine Umbuchung ist selbstverständlich möglich. Gebuchte Termine, die kurzfristig am selben Tag abgesagt oder ohne Benachrichtigung nicht wahrgenommen werden , muss ich leider als Bestellpraxis mit einem Ausfallhonorar von 40,-€ in Rechnung stellen.